Was passiert mit der Post, wenn kein Nachsendeauftrag besteht?
Wer umzieht, der muss an viele Dinge gleichzeitig denken. Kein Wunder, dass der Stress in solch einer Situation besonders hoch ist und gerne einmal etwas vergessen wird. Während die eine oder andere Sache vielleicht nicht ganz so wichtig ist und ohne weiteres nachgeholt werden kann, sollte beispielsweise die Erteilung eines Nachsendeauftrages niemals vergessen werden. Dieser stellt nämlich sicher, das nicht nur die Möbel und man selbst, sondern auch die Post an die neue Anschrift umzieht.
Wird die Erteilung des Nachsendeauftrages (Hier möglich: https://www.immobilienscout24.de/umzug/nachsendeauftrag.html) vergessen, dann wird der Briefkasten an der neuen Adresse erst einmal eine Weile leer bleiben. Nämlich so lange, bis man seinen Fehler bemerkt und ausgeglichen hat. Die nachträgliche Erteilung von einem Nachsendeauftrag ist nämlich zu jeder Zeit möglich und sollte daher unverzüglich nachgeholt werden.
Doch was passiert mit der Post, die nicht nachgesendet werden konnte, weil noch kein Nachsendeauftrag bestand?
Wurde das Namensschild vom alten Briefkasten nicht entfernt, dann wird die Post erst einmal dort landen. Sie bleibt daher nicht nur unbeantwortet, sondern auch unbemerkt. Höchstens jedoch, es gibt einen aufmerksamen Nachbarn, der die Post darüber informiert oder der noch Kontakt zum alten Mieter hat und die Post entsprechend übergeben kann.
Ist kein Namensschild mehr am Briefkasten, dann kann der Postbote die Post dort auch nicht ablegen. Er nimmt sie wieder mit zurück zur Post. Dort wird geschaut, ob ein Absender zu erkennen ist. Ist dieser erkennbar, dann wird die Post mit dem Vermerk „Empfänger unbekannt“ an den Absender zurückgesandt. Dieser muss sich dann selbst darum bemühen, die neue Anschrift des Empfängers ausfindig zu machen.
Ist kein Absender erkennbar, kann die Post auch nicht zurückgeschickt werden und sie wird vernichtet. Wenn es sich um wichtige Post handelt, mag dies wahrscheinlich sehr ärgerlich sein. Daher sollte rechtzeitig an einen Nachsendeauftrag gedacht werden, um unnötigen Ärger und zusätzliche Arbeit gleich im Keime zu ersticken. Dabei spielt es keine Rolle ob sie innerhalb des Bundesgebietes oder innerhalb von Bayern z.Bsp. in die Metropolen München, Nürnberg oder in eine der vielen kleinen bayerischen Gemeinden umziehen.
Übrigens: Der Nachsendeauftrag reicht nicht aus, um nach dem Umzug die Post immer an die richtige Adresse zu bekommen. Auch wenn der Nachsendeauftrag für bis zu zwei Jahre bestehen kann. Alle wichtigen Institutionen wie das Einwohnermeldeamt, die Bank, der Arbeitgeber und viele andere Einrichtungen müssen über den Umzug informiert werden. Dies geht mit Hilfe des Umzugsservice der Deutschen Post oder in Eigenregie.
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