Grenzabstand von Bäumen in Bayern: Das musst du beachten
Ob Neubau oder Altbau, die Bepflanzung des Grundstücks ist immer ein schönes Thema. Wer neue Bäume in Bayern auf seinem Grundstück pflanzen möchte, der sollte sich aber vorab gut mit den Regeln auseinandersetzen. Schließlich kann es schnell zum Ärger mit den Nachbarn kommen, wenn der neue Baum zu nah an der Nachbargrenze gepflanzt wurde oder mit deiner Akku Heckenschere einfach überhängenden Zweige entfernst.
Da stellt sich schnell die Frage:
Welche Grenzabstände von Bäumen gelten in Bayern?
In Bayern müssen Bäume bis zu zwei Meter mindestens 50 Zentimeter zur Grundstücksfläche entfernt gepflanzt sein. Bäume über zwei Meter müssen dann mindestens zwei Meter Abstand haben. Es gibt Sonderregelungen, die eine nähere Bepflanzung erlauben.
Zudem gibt es Fristen, in denen der Nachbar den Abstand melden muss. Auch für überhängende Zweige und eindringende Wurzeln gibt es in Bayern Regelungen.
Diese Grenzabstände von Bäumen gelten in Bayern
Tatsächlich gibt es nur für Bäume, Sträucher und Hecken Abstandsvorschriften. Bei allen anderen Pflanzen müssen keine besonderen Grenzabstände eingehalten werden. Grundsätzlich richtet sich der erforderliche Grenzabstand nach der Höhe des Gewächses.
Damit ergibt sich die einfache Faustregel: Bäume bis zu zwei Meter Höhe müssen mindestens 50 Zentimeter zur Grenze haben. Ist der Baum höher als zwei Meter, dann muss er sich auch mindestens zwei Meter von der Grenze entfernt befinden.
Und wie wird der Abstand gemessen? Es wird bei Bäumen von der Mitte des Stammes gemessen. Maßgebend ist trotzdem immer die Stelle, wo der Stamm aus dem Boden kommt. Das bedeutet, dass jegliche Neigung des Stammes oder auch Verzweigungen beim Messen nicht berücksichtigt werden.
Sonderregelungen bei den Grenzabständen
Es gibt für einige Fälle Sonderregelungen bei den Grenzabständen von Bäumen in Bayern. Dazu gehören:
- Gärten, die an landwirtschaftlich genutzte Grundstücke münden
- Gärten, die an einem Waldgrundstück liegen
- Bäume aus der Zeit vor 1900
Für Gewächse gibt es sogar weitere Ausnahmeregelungen, für Bäume jedoch nicht.
Diesen Anspruch hat der Nachbar in Bayern
Der Nachbar kann durchaus die Herstellung eines vorschriftsmäßigen Abstandes verlangen, vor allem dann, wenn die Grenzabstände nicht eingehalten werden. Jedoch können diese Ansprüche verjähren. Innerhalb von fünf Jahren muss dies geltend gemacht werden. Denn andernfalls verjährt die Frist.
Was passiert mit Grenzbäumen in Bayern?
Steht ein Baum genau an der Grenze, dann gehören Früchte und Holz den Nachbarn zu gleichen Teilen. In diesem Fall kann die Beseitigung des Baumes innerhalb der Fristen von beiden Seiten gefordert werden. Die Kosten muss derjenige tragen, der den Baum fällen lässt.
Das gilt bei eindringenden Wurzeln und Überhang von Zweigen
Sollten die Wurzeln des Baumes tatsächlich im Nachbargarten beeinträchtigen, dann dürfen sie durchaus entfernt werden. Gleiches gilt im Übrigen auch für Zweige. Wenn sich daraus eine Minderung der Grundstücksnutzung ergibt, dann dürfen diese abgeschnitten werden.
Für beide Fälle wird eine Frist gesetzt, in der der Besitzer des Baumes Wurzel oder Zweige entfernen soll. Passiert dies nicht, dann darf auch selbst Hand angelegt werden. Innerhalb von Wachstums- und Obsterntezeit ist es jedoch nicht erlaubt zu schneiden.
Das passiert bei Laubfall und Samenflug
Nur unter besonderen Umständen wird die Rechtsprechung helfen, wenn Laub oder Samen vom Nachbarbaum stören. Dafür müssen wesentliche Beeinträchtigungen vorliegen, die in aller Regel nicht gegeben sind.
FAQ
Wie weit muss ein Baum von der Grundstücksgrenze in Bayern weg sein?
Für Bäume bis zwei Meter gilt ein Abstand von bis zu 50 Zentimetern zur Grundstücksgrenze. Bäume über zwei Meter müssen mindestens zwei Meter zur Grenze entfernt gepflanzt werden. Gemessen wird immer ganz unten am Stamm von der mittigen Stelle bis zur Grundstücksgrenze.
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