Vorwurf Sexualdelikt – wie verteidige ich mich als Unschuldiger?
Sexualdelikte zählen zu den Tatvorwürfen mit schwerwiegenden Folgen. Beispielsweise führt bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen sexueller Belästigung oder Vergewaltigung oft zu sozialer Ächtung und Existenzängsten des Beschuldigten. Dies gilt umso mehr, wenn die Vorwürfe substanzlos sind. Was Sexualdelikte sind und wie Sie sich als Unschuldiger verteidigen, erläutert der nachfolgende Artikel.
Was sind Sexualdelikte?
Es gibt nur wenige Straftaten, die von der Mehrheit der Gesellschaft in so hohem Maß missbilligt werden wie Sexualdelikte. Wer beschuldigt wird, ein Kind unsittlich berührt zu haben oder einem anderen Menschen zu sexuellen Handlungen gezwungen zu haben, kriegt in der Gesellschaft meist kein Bein mehr auf den Boden.
Typische Sexualdelikte sind:
- Sexueller Missbrauch von Kindern
- Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern
- Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
- Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, sexuelle Übergriffe
- Sexuelle Belästigung
- Exhibitionistische Handlungen
Sämtliche Sexualdelikte sind im Strafgesetzbuch unter den Paragrafen 174 bis 184f aufgeführt. Sie zeichnen sich durch besonders hohe Strafrahmen aus. So beträgt die gesetzliche Mindeststrafe bei Vergewaltigung zum Beispiel zwei Jahre – ohne Bewährung. Ist der Angeklagte vorbestraft, steigt das Strafmaß beträchtlich. Bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe sind möglich.
Selbst ein vermeintlicher Bagatellvorwurf wie die Vornahme von exhibitionistischen Handlungen wird mit Strafen sanktioniert, die oberhalb der Eintragungsgrenze zum Führungszeugnis liegen (Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafe über drei Monate).
Daher ist es unerlässlich, beim unberechtigten Vorwurf eines Sexualdeliktes umgehend zu handeln. Kontaktieren Sie frühzeitig einen Rechtsanwalt aus Ihrer Nähe. Wohnen Sie beispielsweise in der bayerischen Landeshauptstadt, suchen Sie im Netz mit den Schlagworten Strafverteidiger München nach fachkundiger Unterstützung.
Tatvorwurf Sexualdelikt – ist jetzt alles aus?
Am wichtigsten ist es, Ruhe zu bewahren. Dass Sie eines Sexualdelikts beschuldigt werden, heißt nicht, dass Sie verurteilt werden und eine Freiheitsstrafe absitzen müssen. Bei den deutschen Strafverfolgungsbehörden setzt sich zunehmend die Erkenntnis durch, dass rund die Hälfte der Anzeigen gegen vermeintliche Sextäter falsch sind. Die Gründe für derartige falsche Anschuldigungen sind vielfältig. Gemäß den Ergebnissen einer deutschen Studie aus dem Jahr 2006 sind die häufigsten Motive einer Falschbezichtigung im Sexualstrafrecht:
- Eifersucht
- Psychische Erkrankungen und Medikamentenmissbrauch
- Retourkutsche für eine Zurückweisung
- Das Gefühl, einsam zu sein und vernachlässigt zu werden und dies durch das Erregen von Aufmerksamkeit zu kompensieren
Laut einer amerikanischen Studie aus dem Jahr 1999 sind die häufigsten Beweggründe für falsche Vorwürfe im Sexualstrafrecht:
- Rache
- Rechtfertigung für einen zuvor tatsächlich stattgefundenen Geschlechtsverkehr, der jedoch einvernehmlich war
- Der verzweifelte Versuch des vermeintlichen Opfers, Sympathien zu wecken
Wenn Sie zu Unrecht eines Sexualdelikts beschuldigt werden, existieren gute Chancen, die haltlosen Vorwürfe auszuräumen.
Zu Unrecht beschuldigt – wie verteidige ich mich?
Für den Fall, dass Sie dem falschen Vorwurf eines Sexualdelikts ausgesetzt sind, ist es elementar, frühzeitig einen kompetenten Rechtsanwalt respektive Strafverteidiger zu kontaktieren und sich von diesem beraten zu lassen.
Die meisten Beschuldigten erfahren durch einen Brief von der Polizei von den Vorwürfen. Dabei handelt es sich meist um eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung. Leisten Sie dieser keinesfalls Folge. Als Beschuldigter im Strafverfahren haben Sie das Recht, zu den Tatvorwürfen zu schweigen. Insbesondere sind Sie nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen oder eine Aussage zu machen. Es besteht keine Mitwirkungspflicht. Es ist die Aufgabe der Polizei, der Staatsanwaltschaft und des Gerichts, Ihnen eine Tat nachzuweisen.
Setzen Sie sich nach Erhalt der Vorladung umgehend mit Ihrem Rechtsbeistand in Verbindung und lassen Sie diesem das Schriftstück zukommen. Auf dem Dokument befindet sich ein Aktenzeichen. Anhand der Vorgangsnummer ist es Ihrem Rechtsanwalt möglich, Akteneinsicht zu beantragen.
Dadurch besteht die Option, die komplette Ermittlungsakte einzusehen. Dies umfasst auch die Aussage des vermeintlichen Opfers. Ihr Strafverteidiger beziehungsweise Rechtsanwalt ist sodann imstande, die belastende Aussage auf Herz und Nieren zu prüfen und Widersprüche aufzudecken. Oft gibt es an dieser Stelle bereits Informationen, die dazu geeignet sind, die Vorwürfe zu entkräften. Das ist vor allem dann wichtig, wenn die Tat bereits lange Zeit zurückliegt und sich die Anschuldigungen alleinig auf die Aussage des Opfers stützen.
In derartigen Konstellationen kommt dem Verteidiger eine besondere Rolle zu. Seine Aufgabe ist es, den Mandanten schweigen zu lassen und Unstimmigkeiten in der Zeugenaussage der Geschädigten herauszuarbeiten sowie deren Glaubwürdigkeit zu hinterfragen. In dieser Hinsicht ist eines der wichtigsten Instrumente der Verteidigungsstrategie das Glaubwürdigkeitsgutachten. Dabei handelt es sich um ein Gutachten, welches die Glaubwürdigkeit eines Zeugen respektive Angeklagten beurteilt.
Fazit: Beim Vorwurf eines Sexualdelikts ist schnelles Handeln erforderlich
Die Anschuldigungen, ein Sexualdelikt begangen zu haben, sind für den Betroffenen eine besondere Belastung. Neben persönlichen Konsequenzen drohen tief greifende gesellschaftliche Folgen. Deshalb ist es unerlässlich, sich nicht selbst zu verteidigen, sondern einen erfahrenen Strafverteidiger zu beauftragen.
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