Nord- gegen Süddeutschland – Streitfrage Cannabis
In Deutschland scheint die Debatte um die Drogenprohibitionspolitik kein Ende zu nehmen. Die Hanfpflanze und das daraus gewonnene Cannabis stehen dabei im Mittelpunkt. Während sich das Berliner Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg wiederholt um einen regulierten Verkauf von Cannabis bemüht und auch Bremen sich für eine Lockerung des Verbots ausgesprochen hat, bleibt Bayern standhaft. In der Diskussion um die (teilweise) Legalisierung werden die verschiedenen Anliegen und Regelungen jedoch oft über einen Kamm geschert. Der Versuch einer Einordnung.
Um die Argumente der Legalisierungsgegner und -befürworter richtig einordnen zu können, gilt es zunächst zu klären, welche Bestandteile der Pflanze welche Wirkung haben und was genau in Deutschland verboten ist.
Unterschiedliche Verwendungszwecke
Viele setzen nämlich schon Haschisch mit Marihuana, Hanf und Cannabis gleich. Die Begriffe als Synonyme zu verwenden, ist aber ein Irrtum. Cannabis (sativa) ist lediglich der lateinische Begriff für die Hanfpflanze. Aus deren Fasern werden Stoffe gewebt, aus den Samen legal pflanzliches Öl gewonnen. Marihuana, wie die getrockneten Blüten der weiblichen Pflanze bezeichnet werden, enthalten hingegen den berauschenden Wirkstoff THC. Dieser wird mit Tabak geraucht oder pur inhaliert und kann bei regelmäßigem Konsum abhängig machen. Haschisch wiederum ist das Harz der Blätter der weiblichen Hanfpflanze und weist einen höheren Wirkstoffgehalt als Marihuana auf.
Gesetzeslage in Deutschland
Wenn es um das „Kiffen“ geht, wird es schon komplizierter: Obwohl der Konsum in Deutschland nicht ausdrücklich verboten ist, macht sich jeder strafbar, der an einem Joint zieht oder Marihuana besitzt. Bei einer geringen Menge zum Eigenbedarf sieht die Justiz jedoch von einem Strafverfahren ab, solange der Konsument nicht am Straßenverkehr teilnimmt oder Wiederholungstäter ist. Wie groß diese Menge ist, liegt im Ermessen der jeweiligen Landesregierungen. Hier zeigt sich ein Nord-Süd-Gefälle: Während die Toleranzgrenze in Nordrhein-Westfalen, Bremen und Berlin bei 6 bis 10 Gramm liegt, gehen Rechtsvertreter in Bayern im Vergleich zu den anderen Bundesländern am strengsten vor. Dies spiegelt sich u. a. auch in der Ablehnung eines Volksbegehrens namens „Ja zur ‚Legalisierung von Cannabis in Bayern‘ als Rohstoff, Medizin und Genussmittel“ wider, für das 27.000 Unterschriften gesammelt wurden. Das Bayerische Verfassungsgericht erteilte diesem Volksbegehren im Januar eine Abfuhr. Die Befürworter sehen die anhaltende gesellschaftliche Diskussion um die Legalisierung jedoch weiter als positives Zeichen.
Aktuelle Veränderungen
Während die kontrollierte Abgabe in sogenannten Cannabis-Agenturen von allen Bundesländern abgelehnt wurde, hat Bremen seine Regeln bereits gelockert: Wer in Bremen geringe Mengen an Cannabis für den Eigenbedarf besitzt, soll in Zukunft nicht mehr angezeigt werden. Auch beim Führerscheinentzug soll es Lockerungen geben. Bundesweit soll zugleich die Abgabe von Cannabis als Medizin für Schmerzpatienten einfacher werden. Bei Krankheiten wie Krebs, Epilepsie oder Multiple Sklerose dürfen Ärzte in Einzelfällen bereits Ausnahmen machen – bislang jedoch nur unter Einhaltung strenger Vorschriften; die Krankenkassen übernehmen die hohen Kosten dafür nicht. Zukünftig sollen Schwerkranke keine Ausnahmeerlaubnis mehr benötigen, wenn sie Medizinalhanf aus der Apotheke beziehen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat dazu einen Gesetzentwurf vorgestellt, der hier als PDF-Datei verfügbar ist.
Ob die Cannabis Gesetze in Deutschland gelockert werden, bleibt abzuwarten. Bayerns Landesregierung wehrt sich momentan zumindest noch vehement dagegen.
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